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Bang Blaze 60000 im Datencheck: Angaben und offene Fragen

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Stand: 31. August 2026 · Kein Labortest und keine Kaufempfehlung

Die Bang Blaze 60000 wird mit einer sehr hohen Zugzahl, vier Geschmacksrichtungen und verschiedenen Nikotinstärken beworben. Dieser Beitrag prüft, welche Angaben derzeit vorliegen und welche Fragen vor einem Angebot auf dem deutschen Markt geklärt werden müssen.

Ergebnis vorab: Die vorliegenden Produktangaben reichen nicht aus, um die Verkehrsfähigkeit in Deutschland zu bestätigen. Insbesondere 56 ml Gesamtvolumen sowie Nikotinstärken von 3 % und 5 % stehen bei einem nikotinhaltigen Einweggerät im Konflikt mit den deutschen Höchstgrenzen.

Welche Angaben liegen vor?

Angabe Quelle/Status Einordnung
Bis zu 60.000 Züge Anbieter- bzw. Herstellerangabe Kein unabhängiger Messwert. Ergebnis hängt unter anderem von Zugdauer und Nutzungsweise ab.
56 ml, vier Kammern Angabe auf der Produktseite Bei einem nikotinhaltigen Einweggerät muss geklärt werden, wie dies mit der 2-ml-Grenze vereinbar sein soll.
2 % Nikotin Entspricht ungefähr 20 mg/ml Die Konzentration liegt am gesetzlichen Höchstwert. Das bestätigt noch nicht die Gesamt-Konformität.
3 % und 5 % Nikotin Etwa 30 bzw. 50 mg/ml Über dem deutschen Höchstwert von 20 mg/ml.
650-mAh-Akku und USB-C Produktangabe bzw. Abbildung Ohne eigene Messung können Ladezeit, Laufzeit und Schutzfunktionen nicht bewertet werden.

Welche Regeln gelten in Deutschland?

  • Nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen: höchstens 2 ml.
  • Nikotinhaltige Flüssigkeit: höchstens 20 mg/ml.
  • Vorgeschriebener Beipackzettel, Warnhinweise und Produktkennzeichnung.
  • Mitteilung über EU-CEG grundsätzlich sechs Monate vor dem Inverkehrbringen.
  • Deutsches Steuerzeichen für steuerpflichtige Flüssigkeiten.
  • Abgabe und Versand ausschließlich an Erwachsene.

§ 14 und § 15 Tabakerzeugnisgesetz · BVL-Produktlisten

Warum ist das kein Produkttest?

Für einen belastbaren Test wären mindestens ein eindeutig dokumentiertes Testgerät, Chargennummer, Bezugsquelle, Nikotinstärke, Testzeitraum, Zugprotokoll, Ladezyklen, Messwerte und eigene Fotos notwendig. Diese Daten liegen für die bisherige Veröffentlichung nicht vollständig vor.

Deshalb werden Geschmack, tatsächliche Zugzahl, Akkulaufzeit, Dichtheit und Ladezeit hier nicht bewertet. Die Angabe „60.000 Züge“ bleibt eine nicht unabhängig bestätigte Marketingangabe.

Redaktionelles Fazit

Auf Grundlage der veröffentlichten Daten kann derzeit keine Empfehlung für den deutschen Markt ausgesprochen werden. Vor einem Angebot müssen für die konkrete Variante und Nikotinstärke unter anderem Produktmitteilung, Steuerstatus, Verpackung, Volumen, Inhaltsstoffe und verantwortlicher Wirtschaftsakteur dokumentiert werden.

Eine EU-CEG-Mitteilung ist keine behördliche Zulassung oder Qualitätsprüfung. Sie ersetzt nicht die Verantwortung des Herstellers, Importeurs und Händlers für ein gesetzeskonformes Produkt.
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