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Kühlende Vape-Aromen im Sommer: Geschmack, Inhaltsstoffe und Risiken

Erfrischende Vape-Aromen

Aktualisiert am 31. August 2026 · Redaktioneller Ratgeber für Erwachsene

Bezeichnungen wie „Ice“, „Cool“, „Fresh“ oder „Mint“ finden sich bei zahlreichen Vape-Aromen. Sie beschreiben normalerweise ein kühlendes Geschmacksgefühl – nicht eine tatsächliche Abkühlung des Körpers und auch keine geringere gesundheitliche Belastung.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag richtet sich ausschließlich an volljährige Personen, die bereits E-Zigaretten verwenden. Er soll Nichtraucher nicht zum Einstieg bewegen. E-Zigaretten sind nicht risikofrei; Nikotin macht abhängig.

Was bedeutet „kühlend“ bei einem Aroma?

Das kühlende Gefühl kann durch Menthol oder andere Kühlstoffe entstehen. Je nach Rezeptur steht dabei entweder Minzgeschmack oder lediglich ein Kältereiz im Vordergrund. Begriffe auf der Verpackung sagen allerdings nicht zuverlässig aus, welcher Stoff enthalten ist oder wie hoch er dosiert wurde.

Ice

Meist ein Frucht- oder Getränkearoma mit zusätzlichem Kältereiz. Die genaue Zusammensetzung ist produktabhängig.

Mint oder Menthol

Kann neben der Kühlung einen deutlich erkennbaren Minz- oder Mentholgeschmack besitzen.

Fresh oder Cool

Nicht standardisierte Marketingbegriffe. Sie erlauben keine verlässliche Aussage über Inhaltsstoffe oder Intensität.

Sind kühlende Aromen unbedenklich?

Nein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass die inhalative Wirkung verschiedener Kühlstoffe nur unzureichend untersucht ist. Eine angenehme oder weniger kratzende Wahrnehmung bedeutet nicht, dass das Aerosol gesundheitlich unbedenklich ist.

Nach Einschätzung des BfR können kühlende Stoffe das Inhalieren erleichtern. Dadurch kann insbesondere bei unerfahrenen Personen möglicherweise mehr Nikotin aufgenommen werden. Verbraucher können das Risiko vermeiden, indem sie auf E-Zigaretten beziehungsweise Liquids mit Kühlstoffen verzichten.

Bewertung kühlender Stoffe beim Bundesinstitut für Risikobewertung

Was sollte vor dem Kauf geprüft werden?

  1. Inhaltsstoffe: Sind Zusammensetzung, Hersteller und verantwortlicher Importeur nachvollziehbar angegeben?
  2. Nikotinstärke: Die Angabe muss eindeutig in mg/ml oder Prozent erfolgen. In Deutschland sind bei nikotinhaltigen Liquids höchstens 20 mg/ml zulässig.
  3. Warnhinweise: Verpackung und Beipackzettel müssen die vorgeschriebenen Angaben enthalten.
  4. Produktidentität: Aroma, Gerät, Pod und Nikotinstärke müssen eindeutig zum angebotenen Produkt gehören.
  5. Keine Wirkung versprechen: Begriffe wie „erfrischend“ dürfen nicht mit gesundheitlichen Vorteilen verwechselt werden.

Fazit

Kühlende Vape-Aromen unterscheiden sich vor allem im Geschmacks- und Kältegefühl. „Ice“ oder „Cool“ ist jedoch kein Qualitätsmerkmal. Für Erwachsene, die bereits dampfen, sind eine transparente Inhaltsstoffangabe, eine zulässige Nikotinstärke und eine nachvollziehbare Produktkennzeichnung wichtiger als ein sommerlicher Produktname.

Keine Gesundheits- oder Kaufempfehlung. Bei Beschwerden nach der Verwendung sollte das Produkt nicht weiter benutzt und medizinischer Rat eingeholt werden.
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